Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der SpotVision GmbH, Flurweg 2, 82024 Taufkirchen (als Verkäufer bzeichnet) und dem Käufer/Besteller (als Käufer bezeichnet) abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren, Dienstleistungen und Softwareprodukte. Die vorliegenden AGBs gelten für alle Geschäftsbereiche der SpotVision GmbH sinngemäß. Abweichende Bedingungen des Käufers sind für den Verkäufer auch denn unverbindlich, wenn der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Verkäufer sind grundsätzlich freibleibend. Die Präsentation der Waren stellt kein bindendes Angebot des Verkäufer dar.
(2) Wird die Bestellung vom nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang beim Verkäufer durch diesen angenommen, so ist der Käufer jederzeit zum Widerruf berechtigt.
§ 3 Zahlungen
(1) Die vereinbarten Preise enthalten die jeweils anfallende Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Bei Installationen vor Ort fallen zusätzlich Reisekosten und Spesen an, die gesondert und nach tatsächlichen Aufwand berechnet werden.
(2) Wenn kein Zahlungsziel in der Auftragsbestätigung vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung/Übergabe/Leistungserbringung des Kaufgegenstands/der Dienstleistung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Annahme verfrühter Lieferungen/Leistungserbringung beginnt die Frist jedoch frühestens mit dem vereinbarten Liefertermin.
(3) Für Dienstleistungsaufträge können auch Abschlagszahlungen im Voraus verlangt werden. Diesen werden im Angebot ausgewiesen.
§ 4 Gewährleistung / Haftung
Der Verkäufer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, typischen Schaden. Für die nur leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten haftet der Verkäufer nicht. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Hiervon unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 5 Haftung des Verkäufer
Der Verkäufer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Verkäufe jedoch nur für den vorhersehbaren, typischen Schaden. Für die nur leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten haftet der Verkäufer nicht. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. In jedem Fall haftet der Verkäufer nur dann, wenn der Käufer den ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB rechtzeitig nachgekommen ist.
Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum des Verkäufers. Gerät der Käufer mit seiner Zahlung länger als 10 Tage in Verzug, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufvertrages nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Fall tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe der Kaufpreisforderung alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung an den diese Abtretung annehmenden Verkäufer ab. Der Verkäufer ist neben dem Käufer zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt. Von diesem Recht macht der Verkäufer jedoch solange keinen Gebrauch, wie der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich und pünktlich nachkommt. Übersteigt der Wert der Sicherheit den Wert der gesicherten Forderung um mehr als 10 %, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers zur Freigabe der Sicherheit verpflichtet.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien ergebender Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Käufers, soweit der Verkäufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist.
(2) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.